Sonderbeschluss zur vorläufigen Hengstbuch I-Eintragung

Vorstand des Westfälischen Pferdestammbuch e.V. fasst Beschlüsse für die Decksaison 2020

Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen! Aufgrund der Corona-Corvid-19 Präventationsmaßnahmen müssen der noch ausstehende Sporttest sowie alle im April geplanten 14-tägigen Veranlagungstests für Reitpferdehengste ausfallen. Diese Absage bedeutet für viele Hengste, dass sie nicht die Möglichkeit haben die in den Zuchtprogrammen geforderten Anforderungen für die Eintragung in das Hengstbuch I erfüllen zu können.

Der Vorstand des Westfälischen Pferdestammbuchs e.V. hat deshalb folgende Beschlüsse für die Decksaison 2020 gefasst:

  • Vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I von dreijährigen gekörten Hengsten ohne 14-tägigen Veranlagungstest
  • Vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I von vierjährigen gekörten Hengsten mit 14-tägigen Veranlagungstest ohne absolvierten Sporttest I oder absolvierten Sporttest Teil I ohne 14-tägigen Veranlagunstest
  • Vorläufige Eintragung in das Hengstbuch I von fünfjährigen gekörten Hengsten mit 14-tägigen Veranlagungstest und Sporttest I ohne absolvierten Sporttest II

Für die Reitpony-, Kleinpferde- und sonstigen von uns betreuten Rassen, deren Zuchtprogramm eine verpflichtende Leistungsprüfung vorsieht, verschiebt sich das Maximalalter zur Absolvierung der geforderten Prüfung um ein Jahr.

Damit eine Fortschreibung der Eintragung in das Hengstbuch I für die Decksaison 2021 erfolgen kann, müssen die notwendigen Eigenleistungsnachweise gemäß des jeweiligen Zuchtprogramms entsprechend nachgereicht werden.

Fragen hierzu beantwortet das Team der Zuchtbuchabteilung.